Streu- und Räumpflicht

Das Gesetz schreibt vor, dass Bürger, die einen an ihr Grundstück angrenzenden Gehweg oder kombinierten Rad und Gehweg haben, diesen von Schnee zu befreien oder ihn ggf. zu streuen verpflichtet sind

Was muss ich räumen?
Der Gehweg muss auf einer Breite von 1,50 Meter geräumt werden, sollte der Gehweg keine Breite von 1,50m haben muss auf auf vorhandener Breite geräumt werden. Sollte an ihrem Grundstück kein Gehweg vorhanden sein haben sie auf der Straße mindestens einen 1,50 Meter breiten Gehweg zu räumen, darf durch z.B Schneehaufen allerdings nicht den Verkehr behindern. An Haltestellen gilt die Pflicht den Weg in das Wartehäuschen und zum einsteigen des Busses zu räumen und zu streuen. Hydrantenschilder müssen lesbar, also frei von Schnee und die Hydranten selbst müssen zugänglich sein.

Bis wann muss ich geräumt haben?
Das Räumen sollte, falls der Schneefall über Nacht angehalten hat, werkstags bis 07:00 Uhr beendet sein. An Sonn- und Feiertagen sollte dies bis 9:00 Uhr geschehen sein. Falls der Neuschnee zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr gefallen ist oder neue Glätte durch gefrierenden Regen entstanden ist, muss dies nach Aussetzen des Niederschlags sofort geräumt bzw. abgestreut werden.

Darf ich Salz zum Streuen verwenden?
Nein
, dürfen sie nicht. Salz ist umweltschädigend und darf daher nicht zum streuen genutzt werden. Verwenden sie daher Split oder Granulat, also abstumpfende Stoffe. Sollte es sich um eine dickere Eisschicht handeln, die sich damit nicht vermindern lässt, kann der Einsatz von Salz genehmigt werden.

Es befinden sich Eiszapfen an meinem Haus/Schuppen/Grundstück. Müssen diese entfernt werden?
Ja
, sie haben die Pflicht solche Eiszapfen, die herunterfallen könnten, zu entfernen. Falls diese eine Person oder einen fremden Sachgegenstand verletzen bzw. beschädigen, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.